Satzung vom 16. Juni 2004
§1 Name und Einrichtung
- Die durch diese Satzung errichtete Einrichtung trägt den Namen Interdisziplinäres Zentrum für Europäische Mittelalter- und Renaissancestudien der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
- Das IZ Europäische Mittelalter- und Renaissancestudien ist ein
- langfristiger, aber nicht auf Dauer angelegter
- freiwilliger Zusammenschluss von Hochschullehrern der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg,
- mehrerer wissenschaftlicher Disziplinen,
- aus wenigstens zwei Fakultäten
- mit fachübergreifendem Charakter,
- auch in Zusammenarbeit mit außeruniversitären Partnern
- zum Zwecke der Förderung und Durchführung gemeinsamer Vorhaben auf den Gebieten von Forschung und Lehre im Bereich der Europäischen Mittelalter- und Renaissancestudien und
- der Vertretung dieser Anliegen innerhalb und außerhalb der Universität Erlangen-Nürnberg.
- Das IZ Europäische Mittelalter- und Renaissancestudien ist ein Zusammenschluss außerhalb der durch den staatlichen Gliederungsbescheid bestimmten Organisationsstruktur (vgl. Art. 41, 32 BayHSchG) und außerhalb der Einrichtung von Sonderforschungsbereichen, Graduiertenkollegs oder ähnlichen Einrichtungen.
§2 Ziele und Aufgaben Europäische Mittelalter- und Renaissancestudien
- Aufgabe des IZ Europäische Mittelalter- und Renaissancestudien ist die fächerübergreifende Koordination und Organisation der Forschung, Lehre und Weiterbildung zu allen Bereichen der Europäischen Mittelalter- und Renaissanceforschung an der Universität Erlangen-Nürnberg.
- Das IZ Europäische Mittelalter- und Renaissancestudien fördert die Kooperation mit entsprechenden Institutionen in der Region sowie mit der deutschlandweiten und internationalen Mittelalter- und Renaissanceforschung.
§3 Organisation des IZ
- Organe des IZ Europäische Mittelalter- und Renaissancestudien sind:
- Mitgliederversammlung
- Vorstand und geschäftsführender Sprecher
- Die Mitgliederversammlung entscheidet über alle grundsätzlichen Angelegenheiten. Das IZ Europäische Mittelalter- und Renaissancestudien wird vom Vorstand und seinem Sprecher geführt.
§4 Mitgliedschaft im IZ Europäische Mittelalter- und Renaissancestudien
- Gründungsmitglieder sind Hochschullehrer, die an der Gründungsversammlung des IZ Europäische Mittelalter- und Renaissancestudien am 16. Juni 2004 teilgenommen oder bis zur Anerkennung des IZ durch die Hochschulleitung schriftlich ihren Beitritt erklärt haben.
- Als Mitglieder können in das IZ Europäische Mittelalter- und Renaissancestudien aufgenommen werden
- Hochschullehrer der Universität Erlangen-Nürnberg (stimmberechtigt),
- Hochschulmitglieder der Universität Erlangen-Nürnberg oder Vertreter anderer Universitäten, Einrichtungen oder Körperschaften sowie externe Kooperationspartner, die die Ziele und den Zweck des IZ Europäische Mittelalter- und Renaissancestudien in geeigneter Weise fördern und unterstützen und im Sinne der Zweckbestimmung am IZ Europäische Mittelalter- und Renaissancestudien mitarbeiten wollen. (nicht stimmberechtigt, beratend).
- Eine Mitgliedschaft kann über den Vorstand des IZ Europäische Mittelalter- und Renaissancestudien beantragt werden. Die Mitgliederversammlung entscheidet auf Vorschlag des Vorstandes über die Aufnahmeanträge.
- Die Beendigung der Mitgliedschaft ist durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand zulässig.
§5 Mitgliederversammlung des IZ Europäische Mittelalter- und Renaissancestudien
- Die am IZ Europäische Mittelalter- und Renaissancestudien beteiligten, stimmberechtigten Hochschullehrer bilden die Mitgliederversammlung.
- Die Mitgliederversammlung entscheidet über alle grundsätzlichen Angelegenheiten des IZ Europäische Mittelalter- und Renaissancestudien. Sie befindet insbesondere über
- die Aufnahme weiterer Mitglieder
- die Wahl des Vorstandes
- die Planung und Durchführung von Vorhaben zur Förderung der Zielsetzungen des IZ Europäische Mittelalter- und Renaissancestudien gemäß §2 dieser Satzung
- Änderungen der Satzung
- Eine ordentliche Mitgliederversammlung tritt jederzeit auf Antrag des Vorstandes oder auf Antrag von mindestens einem Drittel der Mitglieder, mindestens jedoch einmal im Jahr zusammen.
- Beschlussfähigkeit liegt vor, wenn mindestens ein Drittel der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind. Bei fehlender Beschlussfähigkeit ist die Einholung von Beschlüssen der Mitgliederversammlung auf postalischem Wege (schriftlich per Brief, Fax oder Email) möglich.
§6 Vorstand und Vorstandssprecher des IZ Europäische Mittelalter- und Renaissancestudien
- Der Vorstand umfasst drei Mitglieder, von denen eines das Amt des geschäftsführenden Sprechers bekleidet. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung aus ihren Reihen für eine Amtszeit von zwei Jahren gewählt.
- Der Vorstand wählt aus seinen Reihen den geschäftsführenden Sprecher und bestimmt die Reihenfolge seiner Vertretung durch die anderen Vorstandsmitglieder
- Der Vorstand tritt auf Einladung des Vorstandsprechers zusammen. Es findet mindestens eine Vorstandssitzung pro Jahr statt. An den Vorstandssitzungen nehmen die Sprecher institutionalisierter Forschungsverbünde aus dem Bereich der Europäischen Mittelalter- und Renaissanceforschung an der Universität Erlangen-Nürnberg wie z.B. Graduiertenkollegs, Sonderforschungsbereiche oder ähnliche Einrichtungen in beratender Funktion teil.
- Der Vorstand nimmt folgende Aufgaben wahr:
- Er leitet und koordiniert das IZ Europäische Mittelalter- und Renaissancestudien
- Er präsentiert das IZ Europäische Mittelalter- und Renaissancestudien nach außen und koordiniert die Öffentlichkeitsarbeit.
- Er führt die Beschlüsse der Mitgliederversammlung aus.
- Der Vorstandssprecher oder im Falle seiner Verhinderung sein Stellvertreter nimmt folgende Aufgaben wahr:
- Er beruft Sitzungen des Vorstands und der Mitgliederversammlung ein und leitet die Sitzungen.
- Er führt die laufenden Geschäfte des IZ Europäische Mittelalter- und Renaissancestudien und vertritt dieses gegenüber der Hochschulleitung und nach außen.
- Er führt die Beschlüsse des Vorstands aus.
- Er erstattet der Hochschulleitung jeweils zum Ende eines Studienjahres einen Jahresbericht über die Arbeit des IZ Europäische Mittelalter- und Renaissancestudien.
§7 Sitzungsmodus
- Die Einladung zur Sitzung des Vorstandes oder der Mitgliederversammlung soll schriftlich durch den Vorstandssprecher unter der Angabe der Tagesordnung an alle jeweiligen Mitglieder mindestens 14 Tage vor dem Sitzungstermin erfolgen. Wird eine Fortsetzung einer laufenden Sitzung zu einem späteren Zeitpunkt erforderlich, so kann dies ohne gesonderte Einladung in der Sitzung beschlossen werden.
- Die Tagesordnung der Mitgliederversammlung und des Vorstandes wird vom Sprecher vorbereitet. Ergänzungen können von den Mitgliedern der jeweiligen Organe bis zum Sitzungstermin bzw. bei Sitzungsbeginn vorgeschlagen werden.
- Von den Sitzungen der Mitgliederversammlung und des Vorstandes werden Ergebnisprotokolle verfasst, die allen Mitgliedern der Mitgliederversammlung innerhalb von 14 Tagen zugesandt werden.
§8 Wahlen und Abstimmungen
- Die Abstimmungen der Mitgliederversammlung erfolgen in der Regel offen. Auf Antrag sind die Abstimmungen geheim. Bei Abstimmungen ist Stimmenthaltung möglich. Stimmenthaltung gilt als nicht abgegebene Stimme. Ein Antrag gilt als angenommen, wenn er mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigen kann. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.
- Wahlen in der Mitgliederversammlung finden, sofern es keine Gegenkandidaten gibt, in offener, sonst in geheimer Abstimmung statt. Gewählt ist, wer die einfache Mehrheit der abgegebenen, gültigen Stimmen erhalten hat. Stimmenthaltungen zählen nicht als abgegebene Stimme.
- Die Wiederwahl eines Vorstandsmitglieds und des Vorstandssprechers ist möglich.
- Der Vorstand beschließt mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder.
§9 Satzungsänderungen
Für Satzungsänderungen ist eine Mehrheit von 2/3 der stimmberechtigten Mitglieder nötig.
§10 Auflösung
Das IZ Europäische Mittelalter- und Renaissancestudien löst sich auf, wenn dies eine Mehrheit von 2/3 der stimmberechtigten Mitglieder beschließt.
§11 Inkrafttreten
Die vorliegende Satzung tritt am Tage ihrer Verabschiedung durch die Mitgliederversammlung in Kraft.
Letzte Aktualisierung von Dr. des. Dominik Waßenhoven am 20.01.2006